Aus: Meyer-Klausing, S. 492-495
„Der Oberpostschaffner Heinrich Michael Malchus wurde am 17. März 1876 in Nieder-Ingelheim geboren. Er war streng katholisch und stand der Zentrumspartei nahe. Von 1896 bis 1898 leistete er seinen Wehrdienst ab und nahm als Frontkämpfer am Ersten Weltkrieg teil. Ausgezeichnet mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille und dem Frontkämpfer-Ehrenkreuz, setzte er sich gegen die Separatisten ein und wurde am 1. Juli 1928 „wegen vorzeitigen Kräfteverbrauchs“ in den Ruhestand versetzt. Sein Sohn war Parteigenosse und Kreisrevisor der NSDAP.
Im Juni 1943 äußerte Heinrich Malchus sich gegenüber Anneliese Muntermann, der Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Muntermann, kritisch über den nationalsozialistischen Staat. Der Bemerkung von Frau Muntermann, sie wünsche sich lieber noch ein paar Jahre Krieg, als eine Niederlage und zudem steckten ohnehin die Juden dahinter, die sich später sicher rächen würden, widersprach Malchus, die Juden seien nicht per se schlecht, auch hier gäbe es „ordentliche Menschen“. Mit Blick auf die nationalsozialistische Regierung erklärte er: „Wenn ‚die‘ am Ruder bleiben, haben wir doch nichts mehr zu lachen.“
Anneliese Muntermann berichtete Charlotte W. von dem Gespräch. Deren Ehemann, Friedrich August W., hatte in Ingelheim den Posten eines Zellenleiters der NSDAP inne. Er zeigte Malchus an.
Ab dem 26. Juli 1944 saß Malchus zunächst in Untersuchungshaft in Mainz, später in Darmstadt. Der Prozess gegen ihn wegen „Wehrkraftzersetzung“ vor dem Sondergericht Darmstadt wurde am 25. August 1944 durch den Strafsenat des Oberlandesgerichts Kassel eröffnet.“ Er wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, die Untersuchungshaft von sechs Wochen wurde angerechnet. Dem Gericht war bewusst, dass es in Relation zu der Tat und Persönlichkeit des Angeklagten ein hartes Urteil über den fast 70-Jährigen fällte. Obwohl das Gericht zu der Auffassung gelangte, dass Malchus kein grundsätzlicher Staatsfeind sei und auch nicht „planmäßig“ gehetzt habe, wurde er, unter Berücksichtigung seiner „untadeligen Vergangenheit, seiner früheren Verdienste und sonstigen Unbescholtenheit, seines Alters und des bereits eingetretenen Kräfteverfalls, schließlich seiner gewissen Beschränktheit und seiner politisch kaum ernst zu nehmenden Haltung" verurteilt.
Noch während seiner Untersuchungshaft rückte Malchus erneut ins Visier der Gestapo. Im Rahmen der „Aktion Gitter“ (auch: Gewitter), anlässlich der Verhaftungswelle von politischen Gegnern des Nationalismus nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944, fanden im August 1944 auch Hausdurchsuchungen bei Ingelheimer Zentrumsmitgliedern statt. In dem hierzu verfassten Protokoll wurde das Ingelheimer Zentrumsmitglied Wilhelm Fries als Schlüsselfigur der lokalen katholischen Regimegegner bezeichnet, Malchus wurde in diesem Zusammenhang gemeinsam mit Eduard Michel und einem Weis als Anführer dieses katholischen Kreises benannt.“
Gs, erstmals: 18.11.13; Stand: 06.12.20