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Diskriminierung und Deportationen von Ingelheimer Sinti

 

Autor: Hartmut Geißler
nach: Delfeld, Sonderzug, in: Meyer/Klausing S. 468-484
und: Vey, Kriegsjahre S. 292-295

 

Der historische Hintergrund

Delfeld beschreibt in einem historischen Rückblick die Situation der Sinti (und Roma) in Deutschland und Rheinhessen bis zur ihrer Verfolgung in der Nazizeit (S. 468-470):

"Die Situation der Sinti und Roma in Rheinhessen bis 1933

Sinti und Roma lebten als ethnische Minderheit seit dem 14. Jahrhundert auf deutschsprachigem Gebiet. Zunächst standen sie unter dem Schutz der deut­schen Könige und Landesfürsten. In der Phase des politischen und sozialen Umbruchs Ende des 15. Jahrhunderts wurden sie zunehmend unterdrückt und verfolgt. Spezielle Maßnahmen, Edikte und Ausnahmegesetze stigmatisierten sie. Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von deutschen Behörden eine Sesshaftmachung in ihrer Heimatregion verhindert. In der Weimarer Repub­lik war eine Zentralstelle zur Erfassung der „außereuropäischen Fremdrassen“ Juden, Sinti und Roma geschaffen worden. Trotzdem war es Sinti und Roma aber weitgehend gelungen, Wohnungen und Häuser zu beziehen, einer Arbeit nachzugehen und Schule und Ausbildung zu absolvieren.

Die Nationalsozialisten schufen nach der „Machtergreifung“ eine neue Situa­tion: Die nationalsozialistische Rassenideologie bildete nun die Grundlage für eine völlig neue Dimension der Ausgrenzung. Mit der Schaffung der so genann­ten Volksgemeinschaft sollte ein vehementer Ausschluss von Menschen einher­gehen, die aus rassischen oder gesellschaftlichen Gründen nicht als Mitglieder dieser Volksgemeinschaft betrachtet wurden. Sinti und Roma wurden früh­zeitig als „fremdrassig“ und mit „undeutschem Blut“ als Menschen minderen Rechts stigmatisiert. Die Konsequenzen waren weitreichend: Bereits 1933 wur­den Wormser Sinti allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in das KZ Osthofen eingeliefert.

Die nationalsozialistische Rassenpolitik

Ab Mitte der 1930er Jahre war damit begonnen worden, die Deportationen der Sinti und Roma systematisch vorzubereiten, indem man sie in besonders ein­gerichtete Lager im Reichsgebiet brachte, nach Dachau, Buchenwald, Frankfurt oder Berlin-Marzahn. Dort wurden sie auf der Grundlage einer pseudowissenschaftlichen Rassenlehre untersucht und zur Zwangsarbeit im Hoch-, Tief- und Straßenbau, aber auch in der Land- und Forstwirtschaft und später in Rüstungs­betrieben eingesetzt. Unter der Leitung des Tübinger Nervenarztes Dr. Robert Ritter wurde 1936 im Reichsgesundheitsamt in Berlin die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ eingerichtet. Ihre Aufgabe war es, die im damaligen Reichs­gebiet lebenden Sinti und Roma aufzusuchen und nach rassischen Kriterien zu erfassen.

Am 21. September 1939 wurde eine Besprechung des Amtschefs der Sicherheitspolizei und des Leiters der Einsatzgruppen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich anberaumt. Sie diente der Vorbereitung der Deportation aller noch im reichsdeutschen Gebiet lebenden 30 000 Sinti und Roma nach Polen. Am 17. Oktober 1939 untersagte der von Heinrich Himmler, „Reichsführer SS“ und Leiter des Reichssicherheitshauptamtes, angeordnete „Festschreibungserlaß“ den in Deutschland lebenden Sinti und Roma unter Androhung von KZ-Haft, ihren Wohnort zu verlassen. Sie seien „bis zu ihrem Abtransport“ in besonderen Sammellagern unterzubringen. Außerdem ordnete Himmler in einem „Schnell­brief an die Kriminalpolizeileitstellen“ vom 27. April 1940 erstmalig an, dass nun auch ganze Familien deportiert werden sollten. Mit Kriegsbeginn waren die deutschen und österreichischen Konzentrationslager nur noch Durchgangssta­tionen auf dem Weg in die Vernichtungslager des Ostens.

Am 16. Dezember 1942 erging von Heinrich Himmler der Erlass, die noch im Reichsgebiet und in den besetzten Ländern Europas lebenden Sinti und Roma „in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. Die Einweisung erfolgt familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerla­ger) Auschwitz Angesichts der sich zunehmend verschlechternden Kriegssitu­ation ordnete Himmler die sofortige Umsetzung dieses Befehls an. Im Vernich­tungslager Auschwitz-Birkenau wurde im selben Monat mit der Errichtung des so genannten „Zigeunerlagers“ im Lagerabschnitt B II e begonnen. Auf bürokra­tischer Ebene wurden Kriminalpolizeileitstellen, der Leiter der Partei-Kanzlei, die Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD sowie der Ordnungspolizei im Reich, das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, die Kommandantur des Kon­zentrationslagers Auschwitz sowie mehrere Ämter des Reichssicherheitshauptamtes informiert, um so die organisatorischen Voraussetzungen für die ab März 1943 stattfindenden Deportationen zu schaffen. Die Deportationen im Frühjahr 1943 nach Auschwitz- Birkenau betrafen alle noch im Reichsgebiet und in den besetzten Ländern Europas verbliebenen Sinti und Roma. Insgesamt wurden auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ über 22 000 Sinti und Roma aus elf europäischen Ländern direkt in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert“, Grundbesitz und Vermögen der Verschleppten wurden beschlagnahmt.

Dem Völkermord fielen Sinti und Roma ebenso wie Juden einzig aufgrund ihrer - im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten - „rassischen Zugehörig­keit“ zum Opfer. Allein die Minderheiten der Sinti und Roma und der Juden wurden familienweise, vom Kleinkind bis zum Greis, entrechtet und schließ­lich gemeinsam ermordet. Die Tatsache des Völkermordes an den Sinti und Roma wurde in Deutschland und auch international jahrzehntelang ignoriert und geleugnet und erst spät, nämlich 1982, durch den damaligen Bundeskanz­ler Helmut Schmidt (SPD) anerkannt. Insgesamt fielen circa 500 000 Sinti und Roma im besetzten Europa der Rassenideologie der Nationalsozialisten zum Opfer."

 

Die Deportation

Seit etwa 1938 wurde durch die "Rassehygienische Forschungsstelle" in Berlin begonnen, durch Untersuchungen an Sinti und Roma eine mögliche Selektion für  Deportationen vorzubereiten. Denn anders als bei Juden konnte man die Einstufung als "Zigeuner" nicht durch eine Religionszugehörigkeit oder durch die Abstammung von religiösen Juden belegen. Es wurden deshalb Fragebögen ausgearbeitet, mit deren Hilfe die Polizisten vor Ort entsprechende Einstufungen vornehmen sollten, die "rassediagnostischen Gutachten".

Die Kriminalpolizei, die im Rechtsstaat für die Verfolgung von Verbrechen da ist, wurde hier zur Abwicklung der Deportation von ganzen Familien einer Bevölkerungsgruppe eingesetzt, von denen sich niemand etwas hatte zu Schulden kommen lassen, nur weil sie einer "Rasse" zugeordnet wurden, die als minderwertig aus Deutschland verschwinden sollte.


Die Deportation der Ingelheimer Sinti

Die Deportation der Ingelheimer Sinti begann 1940, also noch vor Beginn des planmäßigen Holocausts. Nach einem Schnellbrief Himmlers an die Kriminalleitstellen vom 27. April 1940 konnten die Kriminalbeamten in Frankfurt aufgrund der Vorarbeiten innerhalb von vier Tagen eine Liste von 195 zu deportierenden Sinti zusammenstellen, und zwar aus Mainz (99 Personen), aus Ingelheim (15 Personen) und aus Worms (81 Personen). In der Praxis zeigte sich, dass die Polizei vor Ort mit den "rassediagnostischen" Gutachten teilweise überfordert war, so dass die Einstufung, wer als Zigeuner zu gelten hatte, manchmal mit erheblicher Willkür verbunden war. So auch in Ingelheim, wo eine Familie D. auf die Deportationsliste gesetzt wurde, obwohl die geforderten Erfassungsbögen gar nicht vorlagen.

Für den Abtransport wurde von der Reichsbahn ein Sonderzug bereitgestellt, der am 16. Mai 1940 vom Mainzer Güterbahnhof abfahren sollte, um die Deportierten zum Sammellager Asperg bei Stuttgart zu bringen. In der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1940 wurden die ausgewählten Familien - für sie selbst völlig überraschend - mit maximal 50 kg Handgepäck aus ihren Wohnungen geholt, angeblich "reibungslos". Die Ingelheimer Sinti wurden mit einem Gefangenenwagen der Polizei nach Mainz gebracht, und der Sonderzug fuhr pünktlich ab. Auf der Festung (Hohen-) Asperg wurde die Deportierten nochmals genau erfasst, und alle Personen über 14 Jahre bekamen eine Nummer auf dem linken Unterarm eintätowiert. Sie wurden fotografiert, Fingerabdrücke wurden genommen, wie bei Kriminellen. Die Unterlagen bekam das Reichssicherheitshauptamt in Berlin, Kopien eine "Zigeunernachrichtenstelle" in Darmstadt.

Der Versuch, die Familien zu trennen, scheiterte an deren Widerstand, so dass die Sinti-Familien zusammen in Baracken untergebracht wurden. Weil auch Personen nach Asperg gebracht worden waren, für die kein Gutachten vorlag, wurde kurzfristig ein Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes von Berlin nach Asperg abgeordnet, der dort die Gutachten verfassen musste. Daraufhin wurden tatsächlich 22 verhaftete Sinti als "Nichtzigeuner" eingestuft und wieder nach Hause zurückgeschickt. Von den 18 Ingelheimern (15 und 3 Personen, die zu Besuch in Worms waren und von dort deportiert wurden) wurden immerhin 9 nach Ingelheim entlassen, darunter auch die Familie D. Am 22. Mai wurden schließlich die in Asperg gesammelten und verbliebenen "Zigeuner" mit einem Sonderzug der Reichsbahn in polnische "Generalgouvernement" gebracht und auf verschiedene Gettos und Arbeitslager verteilt, von wo aus sie Zwangsarbeit in Steinbrüchen, im Straßenbau und in der Rüstungsindustrie leisten mussten, was oft zu ihrem Tod durch Erschöpfung und Krankheiten führte.

Einige konnten fliehen und überlebten illegal in Städten, andere wurden wieder gefasst oder gerieten in Erschießungsaktionen.


Die Familie Reinhard

Konkret berichtet Delfeld vom Schickal der Familien Reinhard und Kuhl (S. 475-480), von denen 1940 neun Personen ins besetzte Polen gebracht wurden. Von dort gelang Eva Reinhard mit ihrer Mutter "Kat" (= Katharina, Vey, S. 293) und zwei Geschwistern die Flucht zurück nach Ingelheim, wo sie und ihre Mutter aber wieder verhaftet wurden, während die Geschwister zuerst bei einer Tante in Ingelheim bleiben durften. Eva und ihre Mutter wurden ins KZ Ravensbrück gebracht, die Mutter später ins polnische Lublin-Majdanek, wo sie 1944 starb (siehe Bescheinigung oben). Auch ihre beiden Geschwister wurden im Frühjahr 1943 abgeholt und nach Polen verschleppt, wo ihre Schwester Karoline (13 Jahre alt) im KZ Ausschwitz-Birkenau verschollen ist, während ihr Bruder Adam (17) im November 1943 mit 100 anderen Sinti und Roma ins Elsass verfrachtet wurde, wo sie zu "medizinischen" Experimenten mit Typhus benutzt werden sollten. Wegen zu schlechter körperlicher Verfassung wurden viele von ihnen, darunter auch Adam, aber wieder nach Auschwitz zurück transportiert, wo er verschollen, d. h. gestorben ist. Allein Eva überlebte Krieg und Naziherrschaft.

 

Die Familie Kuhl

Auch Philipp Kuhl konnte mit seiner Schwester aus Polen fliehen und nach Ingelheim zurückkehren. Auf dem Bahnhof von Gau-Algesheim wurde er jedoch von zwei Polizisten erkannt und als "Zigeunermischling" wieder verhaftet. Ebenso wurde seine Schwester Katherina in Ingelheim erkannt, verraten und erneut deportiert. In Mainz wurde Philipp Kuhl Urkundenfälschung vorgeworfen, weil er das Arbeitsbuch seiner Tochter auf seinen Namen umgefälscht hatte. Er wurde deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt und nach deren Absitzen in das KZ Buchenwald gebracht, wo er in dem SS-Außenlager Ellrich im Südharz Zwangsarbeit verrichten musste. Im April 1945 wurde er von Amerikanern befreit. Haftentschädigung wurde ihm 1957 von den Behörden verweigert. Er verstarb 1980.

Philipps Tochter Elisabeth wurde mit 18 Jahren in dem Ingelheimer Transport vom 16. Mai 1940 deportiert, konnte gleichfalls aus Polen fliehen und kam bei Verwandten bei Germersheim unter, wurde aber wieder festgenommen und starb bei einem Bombenangriff im Gefängnis.

Elisabeths jüngere Schwester Margarete Kuhl, 1940 sechs Jahre alt, wurde in Worms festgenommen und dem Familientransport der Kuhls hinzugefügt. Auch sie konnte mit dem Vater aus Polen zurück nach Ingelheim fliehen, wurde aber nicht wieder festgenommen, sondern mit weiteren Geschwistern in der Familie ihres Onkels aufgenommen und vor weiterer Deportation geschützt. Delfeld erwägt, woran es gelegen haben mag, dass nicht alle Familienangehörigen (wieder) deportiert wurden: an fehlenden "Rassegutachten" oder an der beliebigen Auswahl durch die örtliche Polizei?

Auch Philipp Kuhls Bruder Heinrich wurde 1940 deportiert und konnte aus Polen wieder zurück nach Ingelheim fliehen. Er wurde denunziert, von der Gestapo angeholt und im Mai 1941 in das KZ Dachau gebracht, von dort nach Neuengamme, wo sich seine Spur verliert. Seine ältere Schwester Karoline Kuhl musste fünf Jahre in Polen Zwangsarbeit verrichten, überlebte aber und kehrte nach dem Krieg nach Ingelheim zurück, wo sie 1985 verstarb.

An das Ende dieser Untersuchung setzte Delfeld ein Ausblick auf die Situation dieser verfolgten Sinti nach dem Kriege (S. 481):

"Die Situation nach 1945

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches war der Völkermord an den Sin­ti und Roma in weiten Bevölkerungskreisen zunächst unbekannt geblieben. Die Überlebenden, die aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern in ihre alte Heimat zurückkehrten, trafen in Ämtern und Behörden oft auf die Beamten und Angestellten, mit denen sie bereits in der NS-Zeit zu tun gehabt hatten und die nun ihre Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ungehindert fortsetzten. In der Heimat der deutschen Sinti und Roma wurden die Überlebenden erneut diskriminiert und ausgegrenzt. Die Landesbehörden gaben 1950 Anweisungen heraus, sie bei der Entschädigungspraxis möglichst nicht zu berücksichtigen; gleiches wurde von den Justizbehörden angeordnet. Der Bundesgerichtshof leugnete noch 1956 den Völkermord, das Urteil sollte bis 1963 Bestand haben. Als Gutachter vor Gericht bei Wiedergutmachungsverfahren wurden bis in die 1960er Jahre so genannte „Zigeunerspezialisten" berufen, Ärzte und Poli­zeibeamte, die während des Dritten Reichs für das Vernichtungsprogramm an Sinti und Roma verantwortlich gezeichnet und den Völkermord mitzuverant­worten hatten. Sie machten die rassischen Argumente der Nationalsozialisten in bundesdeutschen Gerichten zum Gegenstand der Rechtsprechung.

Bereits die Beantragung von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz wurde zu einem Weg der Demütigung und Erniedrigung. Deshalb verzichteten vie­le Sinti darauf, ihre Entschädigungsansprüche weiterzuverfolgen. Diejenigen, die es dennoch taten, ließen sich auf einen jahrzehntelangen, zermürbenden Kampf ein, der immer wieder in einem ablehnenden Bescheid endete. In vielen Fällen wurden die Verfahren so lange hinausgezögert, bis die Betroffenen verstorben waren."

 

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Gs, erstmals: 18.11.13; Stand: 06.12.20