Aus: Meyer-Klausing, S. 496-498
„Albert Heinen hatte 1930 eine Reparaturwerkstatt gegründet und wurde fünf Jahre später als Fahrlehrer zugelassen. Um diese Zulassung zu erhalten, musste er 1934 Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrer Korps (NSKK) werden. Nach eigenen Angaben wurde er hier aber bald wegen politischer Unzuverlässigkeit ausgeschlossen. Nach der Zulassung als Fahrlehrer im Jahre 1935 wurde er dennoch erneut, gleichsam automatisch, Mitglied im NSKK. In den Jahren 1937 und 1938 wurde erheblicher Druck auf ihn ausgeübt, nun endlich auch Mitglied in der NSDAP zu werden. Heinen, nach eigener Aussage damals jüngster Fahrlehrer im Kreis Bingen und als einziger nicht der NSDAP zugehörig, lehnte dieses Ansinnen jedoch ab, obwohl „man versuchte, mich durch Gewaltmaßnahmen, wie Verweigerung von Benzinabgabe etc., zu schädigen". Auch in der Folgezeit weigerte er sich beharrlich, der NSDAP beizutreten und erklärte sich darüber hinaus nicht bereit, die Uniform des NSKK anzuziehen.
Nach dem Judenpogrom 1938 brachte er die Ehefrauen der im Rahmen der Ingelheimer Aktion verhafteten Alfred Haas, Alfred Mayer und Max Jesselsohn, die im Gefängnis in Mainz einsaßen, mit seinem PKW nach Darmstadt zum Anwalt Neumann. Einige Tage später fuhr er dann nach Mainz und holte Haas, Mayer und Jesselsohn am Gefängnis ab und brachte sie zurück nach Ingelheim. Nachdem alle Fahrschulen der NSKK unterstellt worden waren, wurde der Druck, der Vereinigung beizutreten, für Heinen noch größer; seine Tätigkeit als Fahrlehrer wurde davon abhängig gemacht. Erneut lehnte er ab und wurde daher aus dem NSKK ausgeschlossen.
Der stellvertretende Ortsgruppenleiter der NSDAP Ingelheim-Mitte, Ferdinand Trapp, bestellte ihn am 31. August 1943 ins Parteihaus. Heinen wurde vorgeworfen, er habe geäußert, in Ingelheim glaube keiner mehr an einen siegreichen Ausgang des Krieges zugunsten von Deutschland. Zudem habe er erklärt: „Die Zeitungen sollen nicht soviel Aufheben machen von Katyn [gemeint war das vom sowjetischen NKWD verübte Massaker nahe der polnischen Stadt Katyn, Anmerkung d. Autors], die Nazis sollen zuerst einmal ihre Gräber aufdecken." Leider ist über den Verlauf des Verhörs nichts bekannt.
Im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Heinen verhaftet, weil er geäußert habe: „Hätte das Attentat geklappt, wäre heute der Krieg aus." Die Tatsache, dass er trotz dieser kritischen Stellungnahmen wieder entlassen wurde, war nach seiner Aussage einigen Offizieren des Heeres-Kraftfahrzeugparks Mainz zu verdanken, weil er „für dringende Wehrmachtsaufträge unabkömmlich" gewesen sei. Im Wiederspruch zu dieser Darstellung steht allerdings ein Schreiben der Kreisleitung Bingen vom 30. August 1944, in dem Heinen mitgeteilt wurde, dass er aus der NSDAP ausgeschlossen sei, in der er doch nach eigener Aussage gar kein Mitglied gewesen war.“
Gs, erstmals: 18.11.13; Stand: 06.12.20