Autor: Hartmut Geißler
aus: Meyer-Klausing, S. 500
Strenger als Waßmann wurde Ernst Nöth bestraft:
"Auch der Ingelheimer Laborant Ernst Nöth musste sich im Jahr 1941 vor dem Sondergericht Darmstadt wegen „Verächtlichmachung der deutschen Staatsführung" verantworten und wurde zu einem Jahr Gefängnis, abzüglich der sechs Wochen Untersuchungshaft, verurteilt. Er saß seine Gefängnisstrafe bis zum 3. August 1942 ab, die verbleibende Strafe von 61 Tagen wurde mit einer Bewährungsfrist bis 1. Januar 1946 ausgesetzt."
Gs, erstmals: 20.11.13; Stand: 06.12.20