Autor: Hartmut Geißler
nach Nadine Gerhard, Der Galgenbuckel in Heimatjahrbuch Mz-Bin 2021, S. 195-198
An der Kreuzung der Binger Straße mit der Rheinstraße steht das ehemalige "Rote Türmchen", einst eine Trafostation, heute bewohnt. Nordöstlich davon, wo heute ein Boehringer-Parkplatz beginnt, stand früher (bis zur französischen Zeit um 1800) der Galgen des Ingelheimer Grundes. Er war dort von weither sichtbar und sollte durch seine exponierte Lage zur Abschreckung dienen.
Auf der Rheingaukarte von 1573 ist er von der anderen Rheinseite deutlich oberhalb von "Weinheim" mit seinem Schwimmkran auszumachen, an der Binger Straße, zwischen Nieder-Ingelheim (links außerhalb des Bildes) und Gau-Algesheim (rechts am Bildrand). Die blau verfärbten, früher sicher grünen Bäume begleiten einen Weg nach Ober-Ingelheim, überschrieben "Ingelheimer grund".
Er bestand damals aus einem Querbalken mit zwei Ständern.
Aus Ingelheimer Urkunden ist erstmals 1389 das Hängen als Todesstrafe nachweisbar, und zwar für unerlaubten Sex einesm jungen Mädchens mit Männern; sie, nicht etwa die Männer, sollte "off den griß solde hencken" (Gerhard, S. 195/196 aus dem Haderbuch NI 1387-1391, 62b, 74; die Gewann des Galgenbuckels hieß "Auf dem Gries"). Ob das Urteil vollstreckt wurde, ist nicht überliefert.
Zu den schlimmsten Verbrechen zähltein der Kurpfalz die Kindstötung, worauf für Männer die Todesstrafe durch Rädern und für Frauen die durch Enthaupten oder Ertränken stand.
Die letzte Hinrichtung auf dem Galgenbuckel fand am 11. September 1778 statt, und zwar nicht als Erhängen, sondern als Köpfen. Sie betraf eine ledige und auf dem Haxthäuser Hof tätige Dienstmagd namens Katharina Barbara Hammer aus Wackernheim, die ihr neugeborenes Kind getötet hatte. Sie wurde zuerst im Grundgefängnis von Ober-Ingelheim inhaftiert, dort viermal verhört, anschließend wegen ihrer Hinrichtung auf Nieder-Ingelheimer Gemarkung in den Bolanderturm im Saal verlegt. Da dieser aber Sicherheitsmängel aufwies, verbrachte sie ihre letzten Tage in einer Sicherheitszelle des Nieder-Ingelheimer Rathauses. Dort bekam sie wenigstens für ihre letzten drei Nächte ein Bett und am Tag der Hinrichtung die Henkersmahlzeit, bestehend aus zwei Maß Wein und fünf Achtel Pfund Biskuit.
Der Scharfrichter ("Nachrichter") Udalricus Nord wurde aus Bingen geholt, die Hinrichtung wurde zum Volksfest, an dem ca. 100 Personen teilnahmen. Der Scharfrichter bekam 3 Gulden für den Transport der Frau zum Richtplatz, 15 Gulden für das Abschlagen des Kopfes, 2 Gulden für das Graben des Loches und weitere 3 Gulden für den Abtransport der Totenlade und ihr Vergraben (nicht auf dem Galgenbuckel!). Wahrscheinlich wurde die Hingerichtete auf einem Wasen, auf einem Schindanger für getötete Tiere, bestattet, nicht auf einem Kirchhof, was die Kirchen verboten.
In französischer Zeit wurden Hinrichtungen nicht mehr in Ingelheim, sondern in Mainz mit der Guillotine vollzogen.
Gs, erstmals: 28.11.20; Stand: 26.04.21