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Schöffenverzeichnis der Gerichte in Ingelheim (1451-1514)


Autor: Hartmut Geißler
aus Loersch, S. 528 und 529


Das große Kopiar, aus dem Loersch hier zitiert, ist 1944 bei der Bombardierung Darmstadts verbrannt.

Exzerpt:

Datum

Name

Bemerkungen

1451Junker Hans Swickerstarb im Herbst; Swicker war ein gebräuchlicher Vorname bei den von Sickingens und den von Helmstatts
1451Junker Philipp von IngelheimSohn des bei Bulgnéville 1431 gefallen Philipp von Ingelheim
1454Hans (Johann) von IngelheimHeirat mit Elisabeth Wolff von Sponheim
1451Junker Hans von Ingelheimzum Schöffen gewählt
1451Clese (Klaus) Raupzum Schöffen gewählt; stirbt 1487
1480Hans von Ingelheimstirbt ("selig, lieblich, streng"), ähnlich wie auf der Grabumschrift
1458Junker Diele Slunp (oder Slump)stirbt
1459Junker Hans Franckstirbt
1459Junker Wilhelm Wintterbecherstirbt
1459Junker Heinrich von W(e)ingarten
und Philipp B(e)user
und Heinrich B(e)user
zu Schöffen gewählt
1481die mit Namen Partenheymerzum Schöffen gewählt
1481Adam Slumpzum Schöffen gewählt
1481Hans Wolff von Sponheimzum Schöffen gewählt
1481Peter Bartolmeszum Schöffen gewählt; ein Adliger aus Nydder Ingelnheim!
1484Emerich von Engelstadtstirbt; "ein Schöffe eines strengen Wesens"
1487Heinrich Wolff von Sponheimstirbt; "ein frommer Mensch"
1488Anthis Wolff von Lonstein (Lahnstein?)zum Schöffen gewählt
1488Karl von Ingelheim (infans)zum Schöffen gewählt
1488Hans Flach von Schwarzenbergzum Schöffen gewählt
1488Hans von Scharffensteinzum Schöffen gewählt
1491Philipp Flachvon (Schwarzenberg)zum Schöffen gewählt
1491Emerich von Engelstadt (junior)zum Schöffen gewählt
1495Gerhardt Knebel von Katzenelnbogenzum Schöffen gewählt
1498Philipp B(e)user der jungezum Schöffen gewählt
1501Jörg Flach von Schwarzenbergzum Schöffen gewählt
1505Hilgar von Abentrüttzum Schöffen gewählt
1505Bernhart Horneck von Weinheimzum Schöffen gewählt
1514Diether von Buchißzum Schöffen gewählt

 

Die Ergänzung des Schöffengremiums geschah durch Kooptation, d.h. ein Nachfolger für einen verstorbenen Schöffen - das Amt wurde auf Lebenszeit verliehen - wurde von den anderen Schöffen aus dem Personenkreis heraus gewählt, der dafür in Frage kam (als Adliger musste er Mitglied in der Gelübd, frei und mit vererbbarem Grundbesitz ausgestattet sein).

Ob sich junge Adlige schon in jungen Jahren, etwa durch häufiges Hospitieren bei den Sitzungen des Gerichts, auf spätere Schöffenaufgaben vorbereitet haben, ist nicht bekannt, aber natürlich leicht möglich, da die Sitzungen öffentlich waren. Wenn für die Ingelheimer Schöffen dieselbe Altersgrenze für das Eintrittsalter wie beim "Kleinen Kaiserrecht" galt, konnte man frühestens mit 24 Jahren zum Schöffen gewählt werden (Munzel, Kaiserrecht, S. 5).

Diese Ergänzung fand auf den gewöhnlichen Gerichtstagen statt, manchmal auch für mehrere offene Stellen gleichzeitig, so dass bis zum Nachwahltermin die Zahl der Schöffen zeitweilig sank. Von Johann ("Hans") von Ingelheim, gestorben 1480, einem der Söhne des in Lothringen 1431 gefallenen Ritters Philipp von Ingelheim, sind folgende Lebensstationen und Tätigkeiten bekannt:

- Er wurde 1451 zum Schöffen gewählt. Da dürfte er mindestens 24 Jahre alt gewesen sein.
- Drei Jahre später (1454) heiratete ("kaufte") er seine Frau Elisabeth Wolff von Sponheim.
- Er war Burgherr der kurmainzischen Binger Burg Klopp; damit im Zusammenhang steht möglicherweise folgende finanzielle Transaktion:
- Er lieh dem Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Dietrich (Schenk von Erbach, 1434 bis1459), mit dem er über seine Frau weitläufig verwandt war, eine größere Summe Geldes (780 Gulden).
- Er gehörte zu den sechs Adligen, die 1470 zwischen dem Pfalzgrafen Friedrich I. und der Stadt Weißenburg vermittelten.
- Er ist der einzige Adlige mit drei schmückenden Adjektiven auf seinem Grabdenkmal, "holdselig, löblich, streng" (= tapfer), was für einen hohen Bekanntheitsgrad seiner Person zeugt.
- Er wird ausdrücklich auf der Grabumschrift als "rytter" (Ritter) bezeichnet. Für diesen Rang (auf dem Grabmal links in der Ober-Ingelheimer Burgkirche ist er als Ritter dargestellt) musste er natürlich auch häufig den ritterlichen Kampf trainieren. Dargestellt ist er wahrscheinlich in einer (teuren) Turnierrüstung.

Ritter, die für die Kurpfalz Militärdienste leisteten (wie sein Vater Philipp), konnten schwerlich nebenher Gerichtsgeschäfte in Ingelheim ausüben, sodass Philipp auch kein Schöffe war. Dies trifft sicherlich gleichfalls auf eine andere Personengruppe zu, die Schöffen mit auswärtigem Wohnsitz. Besonders in späterer Zeit (16./17. Jh.) waren adlige Schöffen auch außerhalb des Ingelheimer Reichs ansässig, hatten aber dort Grundbesitz, den sie wohl von ehemaligen Mitgliedern des Schöffengremiums geerbt oder gekauft hatten, an deren Stelle sie nun traten. Dies wurde zu einem Ansatzpunkt für spätere Klagen.

Die Tätigkeit eines Schöffen scheint für das Prestige eines damaligen Adligen nachrangig gewesen zu sein, denn in den Genealogien, so bei Humbracht und Echter, wird zwar festgehalten, wenn die Person "Ritter", "Schultheiß", "Oberschultheiß", "Amtmann", "Burggraf" oder ähnliches war, niemals jedoch ihre Position als Schöffe.

 

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Gs, erstmals: 14.12.08; Stand: 19.12.20