Autor: Hartmut Geißler
aus: Haderbuch OI, 1476-1485, fol. 189v
Am 25. Septmber 1481 wurde das Ober-Ingelheimer Gericht gefragt:
Else Borkart klagt, ihr Ehemann sei nicht in der Gegend und sie wisse nicht, wo er sei. So werde sie wegen Fristen angeklagt der Schulden halber. Und, sie fragt das Gericht, ob sie das Angegriffene kaufen und verkaufen, verschenken und übertragen könne, sich schadlos halten und erwehren könne. Das hält das Gericht fest, darüber nachzudenken.
Eine Antwort ist im Protokollbuch nicht festgehalten. Ist der Mann etwa wegen Überschuldung untergetaucht? Das scheint möglich, weil am selben Gerichtstag in dem anschließenden Verfahren zur Sprache kam, dass ein Contz Borkart bei Junker Wilhelm von Ockenheim, gen. von Ingelheim, stark verschuldet war (100 Gulden).
Gs, erstmals: 27.03.17; Stand: 26.04.21