Autor: Hartmut Geißler
aus Loersch, S. 528 und 529
Das große Kopiar, aus dem Loersch hier zitiert, ist 1944 bei der Bombardierung Darmstadts verbrannt.
Exzerpt:
Datum | Name | Bemerkungen |
1451 | Junker Hans Swicker | starb im Herbst; Swicker war ein gebräuchlicher Vorname bei den von Sickingens und den von Helmstatts |
1451 | Junker Philipp von Ingelheim | Sohn des bei Bulgnéville 1431 gefallen Philipp von Ingelheim |
1454 | Hans (Johann) von Ingelheim | Heirat mit Elisabeth Wolff von Sponheim |
1451 | Junker Hans von Ingelheim | zum Schöffen gewählt |
1451 | Clese (Klaus) Raup | zum Schöffen gewählt; stirbt 1487 |
1480 | Hans von Ingelheim | stirbt ("selig, lieblich, streng"), ähnlich wie auf der Grabumschrift |
1458 | Junker Diele Slunp (oder Slump) | stirbt |
1459 | Junker Hans Franck | stirbt |
1459 | Junker Wilhelm Wintterbecher | stirbt |
1459 | Junker Heinrich von W(e)ingarten und Philipp B(e)user und Heinrich B(e)user | zu Schöffen gewählt |
1481 | die mit Namen Partenheymer | zum Schöffen gewählt |
1481 | Adam Slump | zum Schöffen gewählt |
1481 | Hans Wolff von Sponheim | zum Schöffen gewählt |
1481 | Peter Bartolmes | zum Schöffen gewählt; ein Adliger aus Nydder Ingelnheim! |
1484 | Emerich von Engelstadt | stirbt; "ein Schöffe eines strengen Wesens" |
1487 | Heinrich Wolff von Sponheim | stirbt; "ein frommer Mensch" |
1488 | Anthis Wolff von Lonstein (Lahnstein?) | zum Schöffen gewählt |
1488 | Karl von Ingelheim (infans) | zum Schöffen gewählt |
1488 | Hans Flach von Schwarzenberg | zum Schöffen gewählt |
1488 | Hans von Scharffenstein | zum Schöffen gewählt |
1491 | Philipp Flachvon (Schwarzenberg) | zum Schöffen gewählt |
1491 | Emerich von Engelstadt (junior) | zum Schöffen gewählt |
1495 | Gerhardt Knebel von Katzenelnbogen | zum Schöffen gewählt |
1498 | Philipp B(e)user der junge | zum Schöffen gewählt |
1501 | Jörg Flach von Schwarzenberg | zum Schöffen gewählt |
1505 | Hilgar von Abentrütt | zum Schöffen gewählt |
1505 | Bernhart Horneck von Weinheim | zum Schöffen gewählt |
1514 | Diether von Buchiß | zum Schöffen gewählt |
Die Ergänzung des Schöffengremiums geschah durch Kooptation, d.h. ein Nachfolger für einen verstorbenen Schöffen - das Amt wurde auf Lebenszeit verliehen - wurde von den anderen Schöffen aus dem Personenkreis heraus gewählt, der dafür in Frage kam (als Adliger musste er Mitglied in der Gelübd, frei und mit vererbbarem Grundbesitz ausgestattet sein).
Ob sich junge Adlige schon in jungen Jahren, etwa durch häufiges Hospitieren bei den Sitzungen des Gerichts, auf spätere Schöffenaufgaben vorbereitet haben, ist nicht bekannt, aber natürlich leicht möglich, da die Sitzungen öffentlich waren. Wenn für die Ingelheimer Schöffen dieselbe Altersgrenze für das Eintrittsalter wie beim "Kleinen Kaiserrecht" galt, konnte man frühestens mit 24 Jahren zum Schöffen gewählt werden (Munzel, Kaiserrecht, S. 5).
Diese Ergänzung fand auf den gewöhnlichen Gerichtstagen statt, manchmal auch für mehrere offene Stellen gleichzeitig, so dass bis zum Nachwahltermin die Zahl der Schöffen zeitweilig sank. Von Johann ("Hans") von Ingelheim, gestorben 1480, einem der Söhne des in Lothringen 1431 gefallenen Ritters Philipp von Ingelheim, sind folgende Lebensstationen und Tätigkeiten bekannt:
- Er wurde 1451 zum Schöffen gewählt. Da dürfte er mindestens 24 Jahre alt gewesen sein.
- Drei Jahre später (1454) heiratete ("kaufte") er seine Frau Elisabeth Wolff von Sponheim.
- Er war Burgherr der kurmainzischen Binger Burg Klopp; damit im Zusammenhang steht möglicherweise folgende finanzielle Transaktion:
- Er lieh dem Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Dietrich (Schenk von Erbach, 1434 bis1459), mit dem er über seine Frau weitläufig verwandt war, eine größere Summe Geldes (780 Gulden).
- Er gehörte zu den sechs Adligen, die 1470 zwischen dem Pfalzgrafen Friedrich I. und der Stadt Weißenburg vermittelten.
- Er ist der einzige Adlige mit drei schmückenden Adjektiven auf seinem Grabdenkmal, "holdselig, löblich, streng" (= tapfer), was für einen hohen Bekanntheitsgrad seiner Person zeugt.
- Er wird ausdrücklich auf der Grabumschrift als "rytter" (Ritter) bezeichnet. Für diesen Rang (auf dem Grabmal links in der Ober-Ingelheimer Burgkirche ist er als Ritter dargestellt) musste er natürlich auch häufig den ritterlichen Kampf trainieren. Dargestellt ist er wahrscheinlich in einer (teuren) Turnierrüstung.
Ritter, die für die Kurpfalz Militärdienste leisteten (wie sein Vater Philipp), konnten schwerlich nebenher Gerichtsgeschäfte in Ingelheim ausüben, sodass Philipp auch kein Schöffe war. Dies trifft sicherlich gleichfalls auf eine andere Personengruppe zu, die Schöffen mit auswärtigem Wohnsitz. Besonders in späterer Zeit (16./17. Jh.) waren adlige Schöffen auch außerhalb des Ingelheimer Reichs ansässig, hatten aber dort Grundbesitz, den sie wohl von ehemaligen Mitgliedern des Schöffengremiums geerbt oder gekauft hatten, an deren Stelle sie nun traten. Dies wurde zu einem Ansatzpunkt für spätere Klagen.
Die Tätigkeit eines Schöffen scheint für das Prestige eines damaligen Adligen nachrangig gewesen zu sein, denn in den Genealogien, so bei Humbracht und Echter, wird zwar festgehalten, wenn die Person "Ritter", "Schultheiß", "Oberschultheiß", "Amtmann", "Burggraf" oder ähnliches war, niemals jedoch ihre Position als Schöffe.