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Pfarrbesoldung Groß-Winternheim / Bubenheim Anno 1617

 

Autor: Pfarrer Hans Schaufuß
in BIG 22, S. 50-51


"Es ist durchaus zu wissen, welche Besoldung der Pfarrerstand vor dem Dreißigjährigen Kriege hatte, der viele reformierte Pfarrer, auch den von Groß-Winternheim, in das Exil trieb.

Andererseits geht aus der damaligen Pfarrbesoldung schon hervor, daß öffentliche Mittel mit zur Pfarrbesoldung gehörten. Die hohe Obrigkeit ist Chur-Pfalz. Groß-Winternheim war ein Ort im Ingelheimer Grund, ein altes Reichsdorf, durch Verpfändung seit 1407 bei Kurpfalz.

- 15 Gulden 9 Albus fallen an, Zinsen von Kapitalien. 30 Gulden (1 Fuder Wein) von Collectur Ingelheim (Finanzkasse). 23 Gulden der Zinss aus den verliehenen (verpachteten) Pfarräckern und Wiesen.
- Item hat Pfarrer den Vierten Theil am Wein Zehnden.
- 1 Fuder Wein Ertrag der Pfarr-Wingerte.
- 10 Maller Korn aus der Abtey Sauerschwabenheim. (Die trierische Abtei St. Maximin-Schwabenheim war durch die Reformation in Verwaltung von Kurpfalz.)
- Item den 4. Theil am Fruchtzehnden.
- Eine Behausung.

Bubenheimer Pfarre, Hohe Obrigkeit und Collatur (Patron ) ist Chur-Pfalz.

- 30 Malter Korn,
- 2 Fuder Wein,
- 18 Gulden Geld die Stephans-Herrn zu Mayntz (das Stephans-Stift hatte bedeutende Güter bis 1797 in Bubenheim und war bis zur Reformation Patron gewesen).
- 15 Malter Korn,
- 9 Gulden aus der Gemeinde.
- 24 Acker 3/4 tel Weingarten, 5/4 tel Wiesen.
- Eine Behausung, Gravamine (Auflagen).
- 1 Malter Korn muß der Pfarrer dem Ingelheimer Collector geben (Finanzkasse).
- 1 Malter Korn Binger Maas
muß er in das Almosen geben.

Auch die damalige L e h r e r b e s o l d u n g war kirchliche Besoldung:

Groß-Winternheimer S c h u l - und G l o c k e n d i e n s t Collator (Patron) Chur-Pfalz.
- 12 Malter Korn gibt Collector (Finanzkasse) zu Nieder-Ingelheim.
- 40 Gulden und 75 Wellen Holz gibt die Gemein.
- 16 Viertel Wein.
- 3 Malter Korn vor der Uhr zu richten.
- Von jedem Hausgesäss ein Brot.
- Eine Behausung.

B u b e n h e i m e r  G l o c k e n d i e n s t . Wird vom Pfarrer und Gericht angenommen (Schultheiß).
- 9 Malter Korn, 2 oder 4 Ohm Wein, Anteil aus dem Zehnden, 2 ½ Gulden Mayntzer Währung für Uhr zu stellen.
- Etliche Gebund Heu.
- Etliche Stück Kraut und Rüben."

Schaufuß kommentierte:

"Der reformierte Pfarrer von Groß-Winternheim und Bubenheim war gut besoldet, an Bargeld und Naturalien... Beim Wegfall der Güter der Geistlichen Güterverwaltung Heidelberg an den französischen Staat Anno 1797 traf die Pfarrer wirtschaftliche Not, die später durch Staatszuschüsse auf Initiation des französischen Präfekten Jeanbon-St. André unterstützt wurden. Die ländlichen Pfarrstellen erhielten 500 Fr. jährlich. Diese Zahlungen sind noch heute die Rechtsgrundlage für Staatszuschüsse zur Pfarrbesoldung."

 

Gs, erstmals: 01.11.20; Stand: 01.11.20